

10 Jahre Haft wegen Totschlags für 37-Jährigen - 50 mal zugestochen - VIDEO |
Der Verteidiger des 37-Jährigen hatte dagegen Totschlag in einem minderschwerem Fall als gegeben angenommen. Sein Mandant und die Frau hätten sich gemeinsam umbringen wollen, die 42-Jährige habe sich die Messerstiche selbst zugefügt, argumentierte er. Als der 37-Jährige aus Verzweiflung zugestochen habe, sei sie schon tot gewesen. Ein medizinisches Gutachten hatte ergeben, dass 13 Messerstiche im Brustbereich der Frau so ausgeführt worden waren, dass sie unmöglich von ihr selbst stammen konnten. Zusätzlich waren auch Abwehrspuren festgestellt worden. Dass der Angeklagte alkoholabhängig, drogen- und spielsüchtig war bzw. noch ist, hatte dessen Verteidiger als strafmildernd ins Feld geführt. Drei Promille Blutalkohol hat der 37-jährige zur Tatzeit gehabt, was seine Schuldfähigkeit nach Ansicht der Kammer herabsetzte. „Ein Bündel von Motiven“ sieht sie hinter der Tat des Verurteilten. Eifersucht, die bevorstehende Trennung und Geldsorgen hätten ihn dazu veranlasst, auf das Opfer „äußerst brutal“ in Tötungsabsicht einzustechen. Diese Absicht sei ohne Zweifel anzunehmen, betrachte man die Größe des Messers und die Art und Anzahl der Stiche, führte der Richter Josef Richter aus. Dessen Verhalten nach der Tat – er hatte gegenüber Angehörigen gestanden, das Opfer getötet zu haben – lasse darauf schließen, dass es sich um keine Affekthandlung gehandelt habe. Strafmildernd habe sich seine Sucht und Gewalterfahrungen in der eigenen Familie ausgewirkt. Verteidiger Jochen Kreissl ließ offen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden wird. (ci/am) |
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| Kurz vor der Urteilsverkündung vor dem Schwurgericht in Fulda. Fotos: Hans-Hubertus Braune | Verteidiger Rechtsanwalt Jochen Kreissl und sein Mandant (rechts). |
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| Großes Medieninteresse am Donnerstag in Fulda. | Staatsanwalt Andreas Hellmich... |
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| ...im Fokus der Kameraleute. | Überlegen, ob sie in Revision gehen. |