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1 für 2! Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge gleicher EU-Klasse jetzt möglich

Alle Fotos: ADAC

 

 

 

13.07.12 - REGION - Am 1. Juli 2012 wird das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Mit ihm dürfen zwei Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse abwechselnd unterwegs sein.

Die wichtigsten Wechselkombinationen sind: Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike. Zum Bedauern des ADAC wird für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer fällig. Für ADAC Präsident Peter Meyer sind die Vorteile trotzdem nicht von der Hand zu weisen: „Der Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen.“

Sparen können die Nutzer des Wechselkennzeichens nämlich trotzdem: Pünktlich zur Einführung kommt aus dem Hause ADAC ein spezieller Versicherungstarif: Autofahrern, die sich für das neue Wechselkennzeichen entscheiden, bietet beispielsweise die ADAC-AutoVersicherung spezielle Tarife mit bis zu 40 Prozent Rabatt. Wie viel Kunden mit den neuen Tarifen sparen können, hängt von den kombinierten Fahrzeugen ab.

So kann zum Beispiel ein Fahrzeug vollkasko- und das andere nur teilkaskoversichert sein. Die Nutzung des Wechselkennzeichens ist nicht wie beim Saisonkennzeichen an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Es kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird, muss aber zwingend auf privatem Grund stehen. Wer es auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstellt, dem drohen ein Bußgeld von etwa 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Das neue Nummernschild gibt es bei den örtlichen Zulassungsstellen. Die Zulassungsgebühr liegt bei etwa 65 Euro. Ein Satz Wechselkennzeichen kostet etwa 40 Euro. Es besteht aus sechs Teilen. Je zwei kleine Zusatzschilder werden vorne und hinten fest an je einem der Fahrzeuge montiert, das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt. (ADAC)  +++


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