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Perfide neue Betrugsmasche: Vorsicht, wenn der „Verbraucherschutz“ anruft!

30.07.10 - REGION - Zur Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die von angeblichen Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Hessen oder einem „Deutschen Verbraucherschutz“ angerufen wurden. Immer geht es darum, dass Werbematerial zugesandt, eine Mitgliedschaft abgeschlossen oder Geld vom Bankkonto der Angerufenen abgebucht werden soll. Besonders perfide: die Anrufer geben offenbar vor, unter der Geschäftsadresse der Verbraucherzentrale Hessen in der Großen Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt ansässig zu sein.

Die "echte" Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Betrugsmasche, mit der offensichtlich das Konto leer geräumt werden soll. Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Im vorliegenden Fall rät die Verbraucherzentrale Hessen zur Anzeige bei der Polizei.


Wer die Verbraucherzentrale bei ihrem Kampf gegen verbotene und unlautere Werbung unterstützen will, sollte sich an der Online-Umfrage auf www.verbraucher.de beteiligen. Außerdem sollte jeder verbotene Werbeanruf der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen kann. Immer wieder erreichten die Verbraucherzentrale Hessen Hinweise von Verbrauchern, dass sie Anrufe von der „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder dem „Verbraucherschutz“ erhalten. Meist geht es darum, dass sich die Angerufenen in kostenpflichtige Werbesperrlisten eintragen lassen sollen, damit sie besser vor unlauterer Telefonwerbung geschützt seien. Häufig wird dann auch nach Bankdaten gefragt, damit die Beträge zwischen 50 und 80 € gleich abgebucht werden können.

„Diese Firmen missbrauchen das Vertrauen, das die Verbraucherzentralen bei Verbrauchern und in der öffentlichen Meinung genießen, um selbst Geschäfte zu machen“, so Ute Bitter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Es ist schon besonders dreist zu behaupten, die Verbraucherzentrale wolle die Bankdaten der Angerufenen abfragen“. Die Verbraucherzentrale Hessen rufe unaufgefordert keine Verbraucher an.

Umfrage zu unlauterer Telefonwerbung

Seit dem 22. März 2010 können Verbraucher beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem sie die unerlaubten Anrufe dokumentieren und an die Verbraucherzentrale Hessen weiterleiten. Via Internet ist dies über das Online-Formular unter www.verbraucher.de möglich. Zusätzlich liegen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen entsprechende Beschwerdeformulare bereit, in denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Jede einzelne Beschwerde, sei es online über die Internetseite der Verbraucherzentrale, telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Beratungsstellen wird anonymisiert erfasst und ausgewertet. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.

Verbotene Werbeanrufe an die Bundesnetzagentur melden

Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Für die Verhängung der Bußgelder ist die Bundesnetzagentur zuständig. Verbraucher sollte etwaige Verstöße von Unternehmen daher an folgende Adresse melden: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Schütt 13, 67433 Neustadt. Fax: (06321) 93 41 11,Telefon: (0291-99 55 206, Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de .Allerdings benötigt die Bundesnetzagentur für die Verhängung des Bußgeldes auch konkrete Informationen. Deshalb sollten die Angerufen während des Telefonats folgende Notizen machen und an die Bundesnetzagentur melden:
Datum und Uhrzeit des Anrufes
Eine Rufnummer, die im Display erscheint
Namen des anrufenden Unternehmens, des Gesprächspartners und die Leistung, für die geworben wird.

Die Verbraucherzentrale Hessen weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Verbraucher anruft, um diesen Produkte, Beratungen, Mitgliedschaften oder sonstige Leistungen anzubieten; persönliche Daten von Verbrauchern nicht an Dritte weitergibt und weder auf ihrer Internetseite noch in anderen Publikationen noch in der Beratung Werbung für gewerbliche Anbieter macht und keine Empfehlungen für gewerbliche Anbieter ausspricht.

Verbraucher werden von der Verbraucherzentrale nur angerufen, wenn ein zuvor vereinbarter Termin verschoben werden muss. Gelegentlich beauftragen Verbraucherzentralen oder der Verbraucherzentrale Bun-desverband seriöse Institute mit einer Meinungsumfrage bei Verbrauchern. Diese legitimieren sich aber in ausreichender Weise und bewerben weder Produkte oder Dienstleistungen noch fragen sie nach sensiblen Daten. +++


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